AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ein Geschäftsbereich der F. Scheinecker GmbH
(Stand Oktober 2025 – B2B)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, bei denen die F. Scheinecker GmbH, handelnd unter der Marke S-Energiekonzepte, als Generalübernehmer (GÜ) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB tätig wird. Unsere Leistungen umfassen insbesondere die Planung, Organisation, Koordination, Lieferung und Montage von Anlagen und Systemen der Gebäude- und Haustechnik, wie etwa Photovoltaikanlagen, Carports, Stromspeicher, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Dämmungen, Wintergärten, Energiemanagementsysteme und vergleichbare Gewerke. Darüber hinaus erbringt die F. Scheinecker GmbH auch Projektplanungen, den Handel und die Vermittlung von COâ‚‚-Zertifikaten, die Gründung, Begleitung und Betreuung von Energiegemeinschaften gemäß den Bestimmungen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) und des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) in der jeweils geltenden Fassung (insbesondere EEG, BEG und GEA), sowie Marketing-, Vertriebs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Energie-, Umwelt- und Gebäudetechnikprojekten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Als Generalübernehmer schulden wir die ordnungsgemäße Organisation, Überwachung und Koordination der von uns oder von uns beauftragten Subunternehmer erbrachten Leistungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen. Änderungen oder Zusatzleistungen, die nach Vertragsabschluss gewünscht oder erforderlich werden, sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Hinweis zu Subunternehmern und Gewerbeberechtigungen: Die F. Scheinecker GmbH, handelnd unter der Marke S-Energiekonzepte, tritt als Generalübernehmer auf und koordiniert die gesamte Leistungserbringung. Einzelne Gewerke werden – sofern erforderlich – durch sorgfältig ausgewählte und konzessionierte Partnerunternehmen ausgeführt, die über die jeweils gesetzlich erforderlichen Gewerbeberechtigungen verfügen. Die Auswahl dieser Partner erfolgt mit der gebotenen kaufmännischen Sorgfalt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Zahlungen sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wie folgt fällig:
• 30 % Anzahlung nach Auftragsbestätigung
• 40 % nach Lieferung der Hauptkomponenten und vor Beginn der Montage
• 30 % nach Fertigstellung und Abnahme
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) sowie Mahn- und Inkassokosten verrechnet. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.
4. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Materialien und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände weder zu veräußern noch zu verpfänden und sie gegen Verlust und Beschädigung zu sichern.
5. Ausführungsfristen und höhere Gewalt
Die angegebenen Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse, behördlicher Anordnungen, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Streiks oder sonstiger Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, verlängern die Leistungsfrist angemessen. Ein Rücktrittsrecht wegen Liefer- oder Montageverzögerung besteht nur, wenn wir trotz angemessener Nachfrist in Verzug geraten und die Leistung nicht erbracht haben.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat rechtzeitig alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Pläne, Zutrittsrechte, Anschlüsse und Genehmigungen bereitzustellen. Verzögerungen oder Mehrkosten infolge unvollständiger oder fehlerhafter Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Montageort gefahrlos zugänglich ist und die erforderlichen baulichen Voraussetzungen erfüllt sind.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung wird dem Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt oder innerhalb von 10 Tagen keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt.
8. Gewährleistung
Für Unternehmer gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel zu beheben, Ersatz zu liefern oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen, soweit kein grobes Verschulden vorliegt.
9. Haftung
Wir haften nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für Leistungen von Subunternehmern haften wir nur insoweit, als uns ein Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft. Die von uns beauftragten Subunternehmer sind eigenverantwortlich tätig, verfügen über eine aufrechte Gewerbeberechtigung und führen in der Regel eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung. Die F. Scheinecker GmbH prüft die Einhaltung dieser Voraussetzungen mit der gebotenen kaufmännischen Sorgfalt und ist berechtigt, bei Pflichtverletzungen der Subunternehmer Regress zu nehmen.
10. Rücktritt
Bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Bonität des Auftraggebers sind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Auftraggeber unberechtigt vom Vertrag zurück, steht uns eine Stornogebühr von 10 % des Auftragswertes zu, unbeschadet weitergehender Ansprüche.
11. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung, Auftragsabwicklung, Kundenbetreuung und Information über Produkte und Dienstleistungen gespeichert und verarbeitet werden. Ein Widerruf ist jederzeit möglich, berührt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Datenverarbeitung. Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter:
https://www.s-energiekonzepte.at/datenschutzerklärung.
12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Linz (Österreich).
13. Website-Hinweis
Weitere Informationen, technische Beschreibungen und Hinweise zu unseren Produkten und Dienstleistungen finden Sie unter www.s-energiekonzepte.at. Die Website dient ausschließlich der Information und Kommunikation und stellt kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar; Irrtümer, Änderungen und Druckfehler bleiben vorbehalten.